EuGH-Urteil zu veganen Produkten

Pflanzen-Käse ist kein Käse mehr

Milch
Nur noch Produkte aus der "normalen Eutersekretion" von Tieren dürfen als "Rahm", "Sahne", "Butter", "Käse" oder "Joghurt" bezeichnet werden. © dpa / picture alliance / Jan-Philipp Strobel
Sophie Unger und Daniela Schwarz im Gespräch mit Korbinian Frenzel  · 14.06.2017
Tofu-Butter darf nicht mehr Butter genannt werden – diese Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof heute getroffen. Sophie Unger von "foodwatch" sieht eher Handlungsbedarf bei anderen Produkten: etwa bei "Zuckerbomben", die von der Industrie als gesund beworben werden.
Vegane Produkte dürfen nicht mit der Bezeichnung wie "Pflanzenkäse" oder "Tofubutter" verkauft werden. Diese Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg heute getroffen. Die Richter verwiesen auf Regelungen im europäischen Recht. Danach sei die die Bezeichnung "Milch"-Produkten vorbehalten ist, die aus der "normalen Eutersekretion" von Tieren gewonnen werden. Ähnliche Regelungen würden für weiterverarbeitete Produkte wie "Rahm", "Sahne", "Butter", "Käse" oder "Joghurt" gelten.
Tofu-Butter darf nicht mehr Butter genannt werden - ist diese Entscheidung absurd oder dient sie der Transparenz für den Verbraucher? Sophie Unger, Mitarbeiterin der Organisation "foodwatch", kommentiert im Deutschlandfunk Kultur:
"Wenn man die Verbraucherinnen und Verbraucher fragt, ob sie sich denn getäuscht fühlen bei so pflanzlichen Alternativprodukten, dann ist es so, dass sie sich nicht getäuscht fühlen. Nachweislich sind Bezeichnungen wie vegetarisches Schnitzel oder vegane Wurst verständlich. Vorausgesetzt, dass der pflanzliche Charakter eben ganz deutlich gekennzeichnet wird."

Die Werbetricks der Lebensmittelindustrie

Kennzeichnungen im Lebensmittelbereich dienten oft nicht den Verbraucherinteressen, kritisiert Unger. Sie würden häufig im Sinne der Hersteller und Produzenten gemacht. Das Recht auf Verbraucherinformation werde leider oft mit Werbetricks verletzt:
"Und deshalb können Verbraucherinnen und Verbraucher eben nicht die Entscheidung treffen, die sie gerne treffen möchten. Wenn Zuckerbomben zum Beispiel als gesund beworben werden und es eben nicht ersichtlich ist."
Daniela Schwarzer, Direktorin des Forschungsinstituts der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik, zeigte sich mit den EU-Kennzeichnungsvorschriften weitgehend zufrieden:
"Ich finde, da ist ausreichend Transparenz für den Verbraucher da."
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