"Ethisch freie Zone"

Theodor Windhorst im Gespräch mit Klaus Pokatzky · 30.05.2011
Unter Medizinern dürfe sich keine "Kultur der Entsorgung" entwickeln, sagt Theodor Windhorst. Deshalb will sich der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe auf dem morgen beginnenden Ärztetag für ein ausdrückliches standesrechtliches Verbot der Beihilfe zum Suizid einsetzen.
Klaus Pokatzky: Wenn man einem Menschen beim Selbstmord hilft, ist das kein Straftatbestand. Ärzte aber kennen nicht nur das Strafgesetzbuch, sondern Ärzte haben auch ihre Standesregeln. Im Januar hat die Bundesärztekammer ihre Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung verändert, und dabei wurde der Satz formuliert: "Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe."

Viele Mediziner finden nun, dass das eine missverständliche Formulierung ist, weil damit den Ärzten nicht ausdrücklich untersagt wird, dass sie an der Selbsttötung mitwirken. Sie wollen, dass der Satz "die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe" um die Formulierung ergänzt wird, "und die Mitwirkung des Arztes widerspricht dem ärztlichen Ethos". Das verlangen jetzt auf dem Ärztetag in Kiel die Ärztekammern von Baden-Württemberg und Niedersachsen, von Hessen und Westfalen-Lippe. Und Präsident der westfälisch-lippischen Ärztekammer ist Theodor Windhorst, den ich nun am Telefon in Kiel begrüße. Guten Tag, Herr Windhorst!

Theodor Windhorst: Schönen guten Tag, Herr Pokatzky!

Pokatzky: Herr Windhorst, für wie groß halten Sie denn die Chancen, dass der Ärztetag Ihrem Antrag zustimmen wird?

Windhorst: Ja, es ist natürlich schwierig, über das Befinden des Souveräns des Deutschen Ärztetages zu entscheiden, aber ich glaube schon, dass wir eine gute Mehrheit zusammen kriegen, diese ethisch freie Zone, die sich dort in den Grundsätzen gebildet hat, wieder mit Leben zu füllen, nämlich mit dem, was unseren Beruf ausmacht: einen Berufsethos – Sie hatten es anmoderiert mit Hippokrates. Es gibt Nürnberger Kodizes, es gibt die Vereinbarung von Helsinki, es gibt vieles andere mehr, um dort die Situation für die Ärzte in ihrer Garantenstellung gegenüber dem Patienten auszufüllen.

Pokatzky: Aber Sie sagen jetzt, es soll wieder etwas zusammengefügt werden. Der nun scheidende jahrelange Bundesärztekammerpräsident Jörg-Dietrich Hoppe hatte ja auch so etwas Ähnliches vor – er wollte ja im Grunde das Strafrecht und das Berufs-, das Standesrecht aneinander annähern, mit dieser Formulierung.

Windhorst: Also die Intention – und deswegen liegen wir auch gar nicht weit auseinander – ist sicher von Jörg gewesen, Strafrecht und Berufsrecht wieder aus einer Disbalance herauszubringen, die vermeintlich da sein würde, aber die wichtige Formulierung, dass wir nämlich einem Gewissen unterliegen, wenn in einer Arzt-Patienten-Beziehung dieses Verhältnis, was ja wirklich aus nur zweiseitigem Verhalten besteht, das kann man nicht in einen Aufgabenkatalog reinbringen. Wir brauchen doch keine Listenmedizin (…), wir müssen einfach sagen, das ärztliche Ethos hat da keine Möglichkeiten, eine Tötung auf Verlangen in modifizierter Form durchzuführen. Tötung auf Verlangen ist ja auch strafbar noch, aber der ärztlich assistierte Suizid kann nur mit einer palliativmedizinischen Lösung aufwarten.

Pokatzky: Das heißt also, mit dem Pflegen bis zum Dahinscheiden?

Windhorst: Ja, aber unter ärztlich-pflegerischer Kontrolle bis hin zu stationärer Hospizbehandlung. Die Palliativmedizin ist leider etwas verzögert entstanden und wird immer komplexer, und wir haben nordrhein-westfälisch schon über 40 Stationen aufgebaut. Der Patient darf – und das ist ganz wichtig – keine Angst haben vor dem Alleinsein, vor dem herannahenden Lebensende. Er muss Begleitung haben vom Arzt, sie müssen eine Kultur der palliativmedizinischen Versorgung haben, und nicht eine Kultur der Entsorgung.

Pokatzky: Jetzt haben Sie eben bei dem ja nun aus dem Amt scheidenden Bundesärztekammerpräsidenten Jörg-Dietrich Hoppe gesagt, der Jörg, das heißt, ich vermute mal, so weit persönlich werden Sie nicht auseinander sein, Sie reden miteinander, Sie streiten jetzt aber ganz heftig. Es ist doch auch eine grundsätzliche Frage, wenn wir uns die Entwicklung im übrigen Europa, der übrigen Welt ansehen – haben Sie eigentlich Angst, dass zunehmend wirklich sozusagen salonfähig wird, wenn Ärzte Menschen dabei helfen, dass sie ihrem Leben ein Ende machen?

Windhorst: Also die Begleitung ist wichtig, das Nicht-Aufgeben, der Arzt ist Helfer und Heiler, und wenn er nicht heilen kann, dann muss er helfen. Das ist genau ...

Pokatzky: Ja, aber was ist denn jetzt bei einer unheilbaren Erkrankung im Endstadium unter unerträglichen Schmerzen? Das sagen ja immer die Kritiker Ihres Entwurfes jetzt.

Windhorst: Die Situation ist eigentlich ganz einfach: Wenn man Palliativmedizin gelernt hat und wenn man die Medizin im palliativmedizinischen Bereich kennt, dann ist es einfach nicht möglich, Angst davor zu haben – die Schmerzen werden durch die therapeutischen Möglichkeiten des Arztes heutzutage bekämpft, das ist so. Und wir lassen sie nicht alleine, und ich glaube, es sind immer viele Leute, die sich in der Palliativmedizin noch nicht so gut auskennen, und da müssen wir auch von der Ärztekammer natürlich weitere Weiterbildungsangebote anbieten, aber da, wo Palliativmedizin läuft und man die palliativmedizinischen Patienten fragt, da fragt keiner nach irgendeinem assistierten Suizid, wo der Arzt da noch mal eingreifen muss.

Pokatzky: Aber Herr Windhorst, die Palliativmedizin, die kann das Leiden ja nicht vollständig ausschließen, die kann nur versuchen, Leiden zu lindern. Und wenn Sie jetzt – Sie sind Lungenchirurg in Bielefeld ...

Windhorst: Jawohl.

Pokatzky: ... wenn Sie jetzt einen unheilbaren kranken Patienten haben – vielleicht hatten Sie ja so einen schon – ...

Windhorst: Ja.

Pokatzky: ... und der fehlt Sie nun an, dass Sie ihm ein Medikament geben oder dass Sie die künstliche Ernährung einstellen oder die Beatmung und ihn damit von seinem Leid erlösen, was würden Sie ihm da sagen?

Windhorst: Das Schöne ist, ich kann auf wirklich eine lange Praxis zurückblicken, es hat mich wirklich noch kein Einziger gefragt danach, und zweitens, ich habe viele begleitet. Es ist einfach eine Dosis-Wirkungs-Verhältnisform, in denen man Morphine, Opiate kombiniert mit anderen Medikamenten, mit schmerzlindernden Medikamenten, man kann da sehr viel erreichen. Ich habe sehr stark veränderte Patienten auch mit Hirnmetastasen gehabt, die sind aber wirklich zur Ruhe gekommen, die haben sich in unseren Händen so wohlgefühlt, dass keiner diesen Willen bekundet hat, Doktor geben Sie mir eine Spritze oder machen Sie endlich dies und jenes. Nein, die haben auch die letzten Lebensphasen erlebt in einer Form, in der sie nicht vegetiert sind, sie haben viel geschlafen und sie haben natürlich in einer Traumwelt gelebt, wie man das unter diesen Medikamenten dann auch tut.

Pokatzky: Aber Herr Windhorst, andere Kollegen von Ihnen sagen, dass sie andere Patienten erleben, dass sie Patienten erleben, die sie bitten, die sie anflehen, dass sie dem ein Ende machen. Warum wollen Sie diesen Kollegen jetzt diesen letzten Ausweg versperren?

Windhorst: Das tun wir nicht. Wenn Sie die Grundsätze zur Sterbebegleitung weiterlesen, drei Abschnitte weiter, ist eine klare Formulierung: Wenn unter einer schmerztherapeutischen Behandlung eine Dosis gegeben werden muss, die dem Leben ein Ende bereitet, dann wird das auch in Kauf genommen.

Pokatzky: Aber warum brauchen Sie denn dann überhaupt diesen Passus jetzt?

Windhorst: Diesen Passus brauchen wir, damit der Beliebigkeit, wer was wann bei welchem Patienten macht, nicht nachgegeben wird. Wir brauchen auch diesen Passus, weil wir eine, sagen wir mal Leitschiene aufbauen wollen, die nicht in einem Aufgabenverhältnis zum Patienten stehen, sondern in einem emotionalen Bezug ist, damit verschiedene Länder um uns herum nicht den Dammbruch, den sie erlebt haben, an uns weitergeben, wo die Behandlung dieser Patienten dann doch sehr, sehr automatisiert abläuft.

Pokatzky: Also das heißt, Sie haben doch auch Angst bei uns vor einem Dammbruch ...

Windhorst: Ja.

Pokatzky: ... vor einer Entwicklung, die Sie jetzt nicht abschätzen können, die keiner von uns abschätzen kann?

Windhorst: Wir haben aber Beispiele aus anderen Ländern in unserer Umgebung, bei denen doch da eine sehr starke Veränderung des Bezuges Arzt-Patient ist. Es gibt ein Land neben uns, da tragen alte Leute einen Zettel in ihrem Portemonnaie bei sich, dass sie weiterleben wollen, wenn man ärztlich mit ihnen konfrontiert wird.

Pokatzky: Meinen Sie jetzt die Niederlande oder die Schweiz?

Windhorst: Ich wollte das Land nicht so sagen, Sie haben da ein Land genannt ...

Pokatzky: Das Nachbarland von Westfalen?

Windhorst: Wir haben Grenzbezug, ja. Aber auf der anderen Seite, es ist mir so ernst mit dieser Situation des Dammbruches, dass ich möchte, dass wir aufgrund dieser ethischen Basis, die wir immer haben sollten ... Sehen Sie mal, wir haben die Organspendeproblematik, wir haben die Problematik, dass Ärzte mit Patientinnen in einem sehr engen Verhältnis miteinander arbeiten müssen, dass dort keine Übergriffe sind, das geht nur über einen ärztlichen Ethos, über einen ethischen Kodex, bei dem wir sagen, das ist richtig und das ist falsch.

Pokatzky: Aber wenn Ihr Antrag nun angenommen wird und die Grundsätze eben entsprechend verändert werden, dass gesagt wird, ärztliche Sterbehilfe widerspricht dem ärztlichen Ethos, wenn nun ein Kollege von Ihnen dagegen verstößt, was passiert dann mit dem Arzt? Wird dem die Approbation entzogen, muss der eine Geldbuße zahlen?

Windhorst: Nein, das Wichtige ist doch erst mal, dass man sich zusammensetzt. Wir sind doch in der Lage zu verstehen – ich habe Ihnen diesen Passus drei Abschnitte weiter eben aus dem Gedächtnis rezitiert, in dem steht, was passieren kann, wenn man eine Dosiswirksamkeitsanpassung machen muss und mit der Dosierung immer höher gehen muss, damit man zu einem schmerzfreien Ergebnis kommt.

Aber wenn sich das häuft bei einem Arzt, dann wird man ihn zu einem Gespräch holen. Wenn man die Anzeichen hat, dass sich das – wie der Dammbruch ja auch ist – verselbstständigt, dieses System, durch Vereinzelte, dann hat man die Möglichkeit, dort noch mal über berufsrechtliche Möglichkeiten einzugreifen, und man hat in der letzten Instanz auch eine ärztlich vertretbare Entscheidungsmöglichkeit und nicht nur eine strafgesetzbuchmäßige.

Pokatzky: Welche Möglichkeiten wären das?

Windhorst: Wir würden erst mal besprechen und fragen, wie die Situation ist, und wenn der sagt, also das ist eine Dosis-Wirkungs-Beziehung, dann wird man das wohl dokumentieren und damit auch beruhen lassen. Wenn man dann 10, 15, 20 – ich kann die Anzahl jetzt nicht sagen –, aber nicht erklärbare Verhaltensebenen hat, dann wird man sich um diesen Kollegen kümmern müssen und fragen, nach welchen Richtlinien, ob er leitliniengerecht palliativmedizinisch versorgt. Wir haben diese Leitlinien ...

Pokatzky: Aber am Ende kann dann der Entzug der Approbation stehen?

Windhorst: Ja, das müsste man gerichtlich machen. Wir sind ja nicht die Approbationsbehörde. Die Approbationsbehörde, das ist der Staat beziehungsweise sind das bei uns die Regierungspräsidien. Wir können das nicht einfach tun. Und die Ärztekammer hat nicht ...

Pokatzky: Aber Sie können dem Probleme machen?

Windhorst: Wir können ihm Probleme machen, wir können ihm auch dann empfehlen bei dem Regierungspräsidenten, noch mal vorstellig zu werden. Es ist auf jeden Fall eine letzte Kontrolle vor dem Dammbruch, damit wir eine Verselbstständigung des Systems nicht haben.

Pokatzky: Sagt der Präsident der westfälisch-lippischen Ärztekammer, Theodor Windhorst, der auf dem 114. Deutschen Ärztetag in Kiel dafür streitet, dass die medizinische Sterbehilfe als unvereinbar erklärt wird mit dem ärztlichen Ethos. Vielen Dank, Herr Windhorst, tschüss!

Windhorst: Danke, Herr Pokatzky, auf Wiederhören!