Eine endlose Geschichte

Von Anette Schneider · 26.11.2008
Vor zehn Jahren, im Dezember 1998, wurde auf der Washingtoner Konferenz beschlossen, dass alle beteiligten Länder ihre Museen auf jüdisches Raubgut zu durchforschen hätten, um unrechtmäßig im Bestand geführte Kunstwerke an die einstigen Eigentümer bzw. deren Erben zurückzugeben. Dennoch gibt es in hiesigen Museen noch immer enteignetes jüdisches Kulturgut.
Gunnar Schnabel, Anwalt: " Man bekommt einen Anruf aus Tel Aviv von einer hoch betagten Dame, die Tochter eines Sammlers, der zu Hause mehrere Dutzend auch z.T. hochkarätige Bilder hatte. Als die Nazis 1939 in die Stadt kamen, wurden die Eltern verhaftet, deportiert und ermordet. "

Gunnar Schnabel. Der Rechtsanwalt ist Experte für die Rückgabe jüdischer Raubkunst. Gemeinsam mit der freien Provenienzforscherin Monika Tatzkow veröffentlichte er letztes Jahr ein erstes Standardwerk zum Thema:

" Die Tochter "durfte” bis 1945 in einem Getto zwangsarbeiten, hat unter größten Schwierigkeiten überhaupt überleben können. Und nach 1945 - die Wohnung war ja längst geräumt, alle Wertgegen- stände entfernt, sie ist verarmt nach Israel ausgewandert - und hat 20 Jahre lang in Deutschland Wiedergutmachungsansprüche geltend gemacht, u.a. auf die verlorene Bildersammlung. Die deutschen Stellen kamen kurz und knackig in zwei Gerichtsverhandlungen zu dem Ergebnis: "Ja, der Vermögensverlust (die wohnten in Krakau) ist eindeutig dokumentiert, aber niemand wisse, ob die Bilder in das Gebiet des Deutschen Reiches gekommen sind und demnach gäbe es nach dem deutschem Wiedergutmachungsrecht keine Entschädigungsansprüche. Die Bilder könnten sowieso nicht zurückgegeben werden, weil niemand wisse, wo sie sind.” "

Erst mit dem Abkommen der Washingtoner Erklärung von 1998, mit neuen Ermittlungsmethoden und den zugänglich gewordenen Archiven in den ehemaligen Ostblockstaaten, erhielt die Tochter die Möglichkeit, erneut nach den Bildern forschen zu lassen.

"Punkt 1: Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt und in der Folge nicht zurückerstattet wurden, sollen identifiziert werden."

"Grundsätze der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden.” Veröffentlicht im Zusammenhang mit der Washingtoner Konferenz über Vermögenswerte des Holocaust, Washington, D.C., 3. Dezember 1998.

"Punkt 3: Es sollten Mittel und Personal zur Verfügung gestellt werden, um die Identifizierung aller Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt und in der Folge nicht zurückerstattet wurden, zu erleichtern."

1998 beschlossen 44 Regierungen, die Museen, Kunstsammlungen, Bibliotheken und Archive ihrer Länder, auf jüdisches Raubgut durchforschen zu lassen, um es den einstigen Verfolgten oder deren Erben zurückzugeben.

In Frankreich, den Niederlanden und Österreich setzten die Regierungen gleich nach 1998 zentrale Sonderkommissionen ein. Ausgestattet mit Experten und zig Millionen Euro vergaben sie Forschungsaufträge an externe Gutachter. Historiker und Juristen, die sich mit den notwendigen historischen Fakten und Zusammenhängen auskennen, trieben die Forschungen schnell voran. Mittlerweile sind in den Niederlanden sämtliche Bestände gesichtet. Gleiches gilt für Österreich. In der Bundesrepublik sieht das "etwas” anders aus, erklärt die Kunsthistorikerin Ute Haug, die an der Hamburger Kunsthalle die Herkunft von Bildern erforscht:

" Es ist keine Systematik gewesen. Es wurde nicht an einem Strang gezogen. Es gab einzelne Provenienzforschungsprojektstellen an einzelnen Museen. Allerdings gibt es in Deutschland bisher nur zwei Stellen, die unbefristet sind. Das war lange Zeit die Hamburger Kunsthalle alleine. Aber seit vergangenem Jahr auch eine Zentralstelle für die Kölner Museen. "

Monika Tatzkow, Historikerin und freie Provenienzforscherin: " Man war nicht sehr erfolgreich. Zum einen wurde nicht in Größenordnungen in Museen die Bestände erforscht ... Man hat - was z.B. in Amerika nach Washington in Größenordnungen sich vollzogen hat - die Öffentlichkeit auch in keinster Weise informiert über das, was in den Museen passiert. Mit Ausnahme von zwei, drei Konferenzen, die stattgefunden haben, wo man dann auch von Museen das Eine oder Andere erfahren hat, gibt es hierzulande so etwas nicht wie Verlustlisten bzw. Listen mit unklarer Provenienz: Im Ergebnis von Forschungen ist unklare Provenienz deutlich geworden, und diese Kunstwerke stellt man ins Internet, um gewissermaßen die Welt aufzufordern, sich an der Aufklärung zu beteiligen, wie es ja in Amerika passiert. Das wird nicht getan und wird auch bis heute seitens der Museen so auch der Stiftung Preußischer Kulturbesitz geradezu vehement abgelehnt. "

63 Jahre nach Kriegsende hängt und lagert in bundesdeutschen Museen noch immer enteignetes jüdisches Kulturgut. Noch immer wurde in Deutschland nicht richtig mit der Suche nach Raubkunst begonnen.

Tatzkow: " Im Grunde kam Raubkunst über drei verschiedene Wege in öffentliche Sammlungen: Zum ersten war der jüdische Sammler gezwungen, Kunstwerke zu verkaufen. Das heißt also: Über Zwangsverkäufe kam die Kunst ins Museum. Der zweite Weg besteht darin, dass Raubkunst im Wege der Zwangsauktionen ins Museum kam. Und der dritte Weg bestand darin, dass Kunstsammlungen regelrecht strategisch ermittelt, beschlagnahmt, enteignet wurden durch Gestapo und Vermögensverwertungsstelle und so weiter. Und dann verwertet, mithin dem Museum entweder unentgeltlich übereignet oder entgeltlich übereignet wurde. Ich kenne aber auch nicht wenige Fälle, wo dann gerade ab der Phase 1938/39 Museen ihrerseits in Kenntnis von hochkarätigen Sammlungen sich schon bei den Behörden gemeldet hatten und meinten: 'Also wir haben hier die und die Werke aufgelistet, die möchten wir gerne haben.' Oft war das dann auch von Erfolg gekrönt, und das Museum erhielt unentgeltlich Kunstwerke, um die eigene Sammlung aufzuwerten. "

Ob in Frankfurt, München, Köln, Düsseldorf, Hamburg oder Berlin: Überall bereicherten sich Kunsthändler und Museumsleiter an jüdischem Eigentum. Von 1938/39 an galt dies auch für das besetzte Österreich, dann die Niederlande, Belgien und Frankreich. Ob traditionsreiche Kunstsammlungen jüdischer Familien, der Bestand jüdischer Kunsthändler, der beschlagnahmte Besitz von Flüchtlingen, der Hausstand jüdischer Nachbarn - nichts entging der Gestapo und den in allen Städten agierenden "Kunstkommissionen” unter Leitung der örtlichen Museumsdirektoren.

Dorothee Hansen, Kustodin an der Kunsthalle Bremen: " Ich hab mal eingegrenzt, wie viele Bilder bei uns potentiell betroffen wären. Die Sachen, die in Frage kommen, sind ja potentiell alle Kunstwerke, die seit 1933 gekauft wurden und von Künstlern stammen, die vor 1945 gearbeitet haben. Diese Gruppe kann man rausziehen. Und dann bleiben bei unseren Gemälden - wir haben 1500 Gemälde ungefähr - dann bleiben da vielleicht 300 Werke übrig, die sozusagen kontrolliert werden müssten. Wenn wir aber ins Kupferstichkabinett gehen, dass über 200.000 Blätter umfasst, dann kommen Sie da so auf grobe Zahlen wie 40.000. "

Die Situation ist an allen Museen ähnlich: In den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen müssten nach Angaben der Leitung etwa 7000 Bilder auf ihre Herkunft überprüft werden. Etwa 1,2 Millionen Kunst- und Kunstgewerbearbeiten umfasst die Sammlung der Dresdner Staatsgalerien. Niemand weiß, wie viel davon untersucht werden muss. Überall lagern Kunstobjekte, die noch nicht inventarisiert sind. Selbst in traditionsreichen Häusern werden Gemäldeakten, in denen Hinweise zur Herkunft eines Werkes gesammelt werden, oft erst seit wenigen Jahrzehnten geführt. Das heißt: Eine der grundlegenden Aufgaben des Museums - die Sichtung und Erforschung des eigenen Bestands - wird seit 1945 weder systematisch noch kontinuierlich geleistet.

Für Ute Haug ist der Grund dieses Missstandes klar: " Man kann schon sagen, dass so eine generelle Linie der inhaltlichen Aushöhlung stattfindet. Es ist wirklich so, dass die Museen aufgrund ihrer Gesamtsituation - also finanziell wie personell - wirklich auf dem untersten Level angekommen sind. Und dann gibt es einfach die einen oder anderen Verantwortlichen, die dieser Thematik nicht so die Bedeutung zukommen lassen, wie es vielleicht notwendig wäre. "

Doch liegt es wirklich ausschließlich an der finanziellen Situation, dass noch immer jüdisches Raubgut an Museumswänden hängt und unbeachtet in Depots lagert?

Schnabel: " Es gibt natürlich eine absolut bruchlose Kontinuität. Ein Beispiel:
Herr Holzinger ... "

Ernst Holzinger war von 1938 bis 1972 Leiter des Frankfurter Städl Museums.

Schnabel: " ... Herr Holzinger hat während der Kriegszeit in offizieller Funktion, freigestellt von dem Dienst in der Wehrmacht, jüdische Sammlungen arisiert im Rheinland. Und er konnte seine Museumstätigkeit nach dem Krieg ungehindert fortsetzen. Und das ist natürlich bei anderen Museumsleuten genauso festzustellen. Im Prinzip haben sie ihren Job behalten und sind als honorige und hochgeehrte Persönlichkeiten dann in der Bundesrepublik angekommen. Und dass diese Personen nun überhaupt kein Interesse hatten, die Zeit 33-45 aufzuklären, auch nicht die Erwerbungen aufzuklären, das ist doch nur zu verständlich. "

Während Frankreich, die Niederlande, Österreich und die Schweiz unmittelbar nach Kriegsende Gesetze erließen, die alle Vermögensübertragungen zwischen 1933 und 1945 für unwirksam erklärten, gab es im Land der Täter solche Gesetze nicht.

Schnabel: " Die Deutschen sind sofort wieder zur Tagesordnung übergegangen und haben gesagt: Was nach dem BGB zwischen ‘33 und ‘45 ein rechtsmäßiger Eigentumserwerb war, das soll auch bitte nach ‘45 ein rechtswirksamer Eigentumserwerb sein. Und die Deutschen haben vehement behindert, die Restitution von Kunstwerken zuzulassen. Deswegen haben ja auch nicht die deutschen Länder Restitutionsgesetze oder Verordnungen erlassen, sondern es blieb den Alliierten überlassen, 47/49 diese Verordnungen zu erlassen.
Das ist schon mal ganz wichtig: Deutschland selbst hat diese Gesetze nicht erlassen. "

Jede Besatzungsmacht formulierte eigene Gesetze, die die Rückerstattung von Eigentum an Verfolgte des NS-Regimes regeln sollten. Allgemein galt: Während viele Grundstücke zurückgegeben werden konnten, gelang dies bei Büchern, Bildern, antiken Möbeln, Schmuck oder anderen Kunstgegenständen kaum. Denn, so die Rechtsanwältin Sabine Rudolph in dem Buch "Raum und Restitution - Kulturgut aus jüdischem Besitz von 1933 bis heute”, das gerade zur gleichnamigen Ausstellung im Jüdischen Museum Berlin erschien:

"Während der zur Rückerstattung verpflichtete Besitzer eines entzogenen Grundstücks mit Hilfe des Grundbuchs leicht zu ermitteln war, gestaltete es sich seinerzeit nahezu unmöglich, den neuen Besitzer entzogener Kunstwerke ausfindig zu machen, zumal den Betroffenen oder seinen Erben hierzu gerade einmal etwas mehr als ein Jahr Zeit blieb: Das USREG trat am 10. November 1947 in Kraft, und bereits am 31.12.1948 lief die Frist für die Anmeldung von Ansprüchen ab."

Bei Beendigung der alliierten Besatzung musste sich die Bundesrepublik verpflichten, die bisher geltenden alliierten Vorschriften weiterhin beizubehalten. Der Haken: Die Gesetze sollten umgesetzt werden von deutschen Juristen. Von Richtern, die einst die Enteignung der Opfer anordneten.

Schnabel: " Ich bin mir ziemlich sicher, hätten in den 52er-Vertrag die Alliierten nicht hineingeschrieben: "Ihr müsst Wiedergutmachungsrecht fortsetzen”, hätten die Deutschen gar keine Gesetze erlassen. Dann wäre das alles erledigt gewesen. Und das ist eben eine Kontinuität, die erschreckt: dass das Land der Täter, das am meisten betroffene Land, was am meisten Unrecht verursacht hat, am wenigsten auf Eigeninitiative getan hat. Wir sind immer drittbestimmt worden, und hätten die Alliierten das nicht offensiv betrieben, hätte es diese Art der Wiedergutmachung nicht gegeben. Und dass die dann natürlich nur lückenhaft gewesen ist, ist ja selbstverständlich: Es ist nicht gewollt gewesen also hat man sich bemüht so wenig wie möglich dafür zu tun. "

Nur auf Druck von außen kamen 1953 und 1957 auch die Bundesrückerstattungsgesetze zustande. Doch, so Sabine Rudolph:

"Dem Bundesrückerstattungsgesetz vom 19.7.1953 (kommt) ebenso wenig Bedeutung zu wie dem Bundesentschädigungsgesetz vom 18.9.1953. Anders als sein Name vermuten lässt, regelt es nämlich keinen Anspruch auf Rückgabe entzogener Vermögensgegenstände, sondern ebenso wie das Bundesentschädigungsgesetz "nur” einen Anspruch auf Entschädigung, nämlich auf einen Geldbetrag oder auf Schadensersatz."

Die Ende der 50er Jahre beschlossenen sogenannten Westverträge, in deren Rahmen die Bundesregierung an elf europäische Länder, in denen Wehrmachtssoldaten gewütet hatten, insgesamt eine Milliarde Mark zahlte, sollten dabei eine "abschließende Regelung” bilden. Das BEG-Schlussgesetz von 1965 stellte fest, dass ab 1969 keine Neuanträge auf Entschädigung mehr gestellt werden könnten.
Zu keinem Zeitpunkt, so der Historiker Rolf Surmann in seinem 2005 erschienenen Buch "Abgegoltene Schuld?”, konnten die NS-Opfer Einfluss auf diese Gesetzgebung nehmen:

"Noch eindeutiger tritt ihre Ohnmacht in dem Prozess zu Tage, dem sie unterworfen waren, wenn sie individuell Entschädigungsanträge stellten. Konfrontiert mit einem Behördenapparat, der sich weitgehend aus den Beamten des Nazi-Staats rekrutiert, wurde die Praxis der 'Wiedergutmachung' für viele zu einem 'zweiten Opfergang'.”

Diejenigen, die keine finanzielle "Entschädigung” forderten, sondern die Rückgabe ihres Eigentums, hatten es noch schwerer: Sie waren in der Beweispflicht. Das heißt: Wer im Exil überlebt hatte, dort um eine neue Existenz rang und das Geschehene nicht vergessen wollte, musste finanzielle Möglichkeiten haben herauszubekommen, wer sein Eigentum geraubt oder versteigert hatte und ob es irgendwo noch Belege gab, die man auf der Flucht zuhause ließ. Selbst wenn ihnen dies gelang, war ihnen die Rückgabe ihres Besitzes nicht sicher.

Haug: " Wir haben hier zum Beispiel eine Sache: Dr. Alfred Alexander, der aus Königsberg fliehen musste und seine Sachen über Hamburg nach London verschicken wollte. "

Ute Haug sitzt in ihrem Büro in der Hamburger Kunsthalle. Vor sich eine Gemäldeakte:

" Eine große Bibliothek, eine ganz große grafische Sammlung. Und das wurde beschlagnahmt, und dann konnte man aber auch sehen an den Versteigerungsprotokollen, an wen die verkauft worden sind. Dieser Herr hat später Restitutionsanträge gestellt ... "

Sie wurden in den 50er Jahren von den einstigen Tätern bearbeitet und abgelehnt. Erst 1998 konnten sich seine Erben erneut auf die Suche nach ihrem Eigentum machen.

Haug: " Und dann haben wir also hier im Haus festgestellt, dass wir tatsächlich noch gedruckte Werke haben aus dieser Sammlung. "

Diese bis heute währende fehlende Aufarbeitung nennt Georg Heuberger "die zweite Schuld”. Heuberger ist Repräsentant der Claims Conference in Deutschland, der weltweit arbeitenden Dachorganisation von Opferverbänden. Er vertritt die Interessen der jüdischen Opfer des Nationalsozialismus gegenüber der Bundesrepublik.

Georg Heuberger, Jewish Claims: " Als die Zeitzeugen noch gelebt haben, als die Dokumente noch präsent waren, ist es versäumt worden. Und dadurch hat sich ein Schuld- und Schuldenberg aufgebaut, der jetzt abgetragen werden muss. Und dieser Verantwortung und dieser entscheidenden Debatte will man sich nicht stellen. Alle gesellschaftlichen Gruppen der Bundesrepublik, von den Steuerberatern, den Zahnärzten, über Anwälte und Ärzte sowieso haben heute ihre Verstrickungen in der NS-Zeit aufgearbeitet. Wo bleiben hier die großen Kulturinstitutionen? "

"Grundsätze der Washingtoner Konferenz, Punkt 8: Wenn die Vorkriegseigentümer ... oder ihre Erben ausfindig gemacht werden können, sollten rasch die nötigen Schritte unternommen werden, gerechte und faire Lösungen zu finden."

In Deutschland sind die Museen weder verpflichtet, Provenienzforschung zu betreiben, noch entsprechende Arbeitsergebnisse vorzulegen. Bundesweite systematische und kontinuierliche Forschung findet nicht statt. Und: An den wenigen Konferenzen, die seit 1998 über Rückgabefragen berieten, nahmen zwar Provenienzforscher, Museumsleiter und Politiker teil - die Interessensvertreter der Opfer wurden jedoch nicht geladen.

Georg Heuberger: " Das ist bisher nicht deutlich geworden, was faire und gerechte Lösungen sind. Faire und gerechte Lösungen beinhalten immer auch Verfahren, die fair und gerecht sind und Verfahren, in denen die Vertretung der Opfer, die Stimme der Opfer nicht beteiligt wird und nicht angehört wird, sind meines Erachtens per se nicht fair und gerecht. "

"Grundsätze der Washingtoner Konferenz, Punkt 7: Die Vorkriegseigentümer und ihre Erben sollen ermutigt werden, ihre Ansprüche auf Kunstwerke, die durch die Nationalsozialisten beschlagnahmt ... wurden, anzumelden."

Nachdem jüdische Erben auch nach der Washingtoner Konferenz jahrelang vergeblich ihr Eigentum suchen oder mit Museumsmitarbeitern verhandeln mussten, nahmen sich einige von ihnen Anwälte, um ihr Recht einzuklagen. Im Herbst 2006 - im Zuge der Diskussion um die Rückgabe von Ernst Ludwig Kirchners "Straßenszene” - befürchtete der Präsident des Deutschen Museumsbundes und designierte Generaldirektor der Staatlichen Museen zu Berlin, Michael Eissenhauer, im "Tagesspiegel” vom 9. November 2006 "eine Flut von Forderungen”, die auf die Museen zukäme, und meinte:

"Es lohnt sich, auf Beutezug zu gehen und zu gucken, welche Gemälde dem Kunstmarkt neues Blut zuführen können."

Acht Jahre lang hatten sich Politiker auf Verlautbarungen beschränkt, forderten Museumsleiter vergeblich Geld für Provenienzforschung. Doch als die Opfer nach dem Vorbild einstiger Zwangsarbeiter begannen, ihre Interessen mithilfe von Anwälten zu verteidigen, wurden Kunsthändler, Museumsleiter, Politiker und Journalisten unruhig: Während in Österreich und den Niederlanden die Restitution fast abgeschlossen war, hatte sich in Deutschland kaum etwas getan. Um davon abzulenken forderten die Beteiligten angesichts des Streits um die geplante Rückgabe des Kirchner-Bildes ein Treffen auf Regierungsebene, um allgemeine Rückgabemodalitäten zu beraten. Am 20. November 2006 lud Kulturstaatsminister Bernd Neumann zu dem sogenannten Krisengipfel, auf dem Museumsleiter aufgrund der befürchteten "Flut von Forderungen” auch über Sperrfristen für Bilder aus jüdischem Besitz nachdachten. Denn, so Georg Heuberger von der Claims Conference:

" Weil dort das Materielle im Vordergrund steht - bei den Museen nämlich! - geht man nicht proaktiv auf die Erben zu und versucht die Erben zu ermitteln. Dort ist nämlich die materielle Motivation! "

So verweigern Museumsleiter in Köln und Duisburg die Rückgabe von Bildern. Und...

Heuberger: " Moritzburg Halle ist ein solcher Fall. Da soll die Museumsleitung gesagt haben, dass man mit der Polizei kommen müsse, um Bilder ihren rechtmäßigen Besitzern zurückzugeben. Also das ist eine Position, die - denke ich - unakzeptabel ist und auch von der Öffentlichkeit nicht hingenommen werden sollte. Es gab einen Fall in Wuppertal, im Von-der-Heydt-Museum. Da musste der Stadtrat beschließen, dass gegen den Willen der Museumsleiterin ein Gemälde restituiert wurde."

Alle europäischen Länder besitzen Rückgabegesetze für NS-Raubgut - nur Deutschland nicht. Wo materielle Interessen und ein Mangel an Geschichtsbewusstsein vorherrschen, fehlt für Provenienzforschung mehr als nur das Geld. Auch wird, so Georg Heuberger, in Deutschland eines wohlweislich übersehen:

" Und deshalb bin ich auch oft empört, wenn immer wieder nur dieser materielle Aspekt in den Vordergrund gestellt wird: Nicht diese wenigen spektakulären Kunstobjekte, über die immer wieder so gern diskutiert wird, sind im Kern dieser Thematik. Kern dieser Thematik ist das einzige materielle Band, das es gibt, wenn jüdische Familien heute auf die Spurensuche nach ihren im Holocaust verfolgten und zum Teil ermordeten, vertriebenen Verwandten gehen. Und immer wieder, wenn ich z.B. in Israel bin, begegnen mir auch solche jüngeren Menschen, die sagen: "Also, mein Großvater hatte eine Kunstsammlung, damals in dem und dem Ort. Und es ist in unserer Familie darüber nie gesprochen worden, weil die Ereignisse verdrängt wurden, es war zu schmerzlich, sich damit auseinanderzusetzen. Und jetzt bin ich hier als Enkel oder als Enkelin mit dieser Geschichte der Familie konfrontiert und ich möchte jetzt suchen nach dieser Sammlung: "Wo ist die heute?", "Wie hat man die jetzt den Großeltern geraubt?”. Deshalb ist das ein Thema, das nicht weggehen wird von alleine. Im Gegenteil. Zu sagen: "Es ist 60 Jahre her und das verschwindet”, das ist ein falscher Ansatz. ... Die Enkelgeneration, die dritte Generation, die sind gerade jetzt wieder auf dem Entdecken der eigenen Familiengeschichte. Und gerade diese suchen ein Band: Ob es eine Bibliothek ist, ob es Bilder waren, die zu Hause in der Wohnung hingen. "

"Grundsätze der Washingtoner Konferenz, Punkt 4: Bei dem Nachweis, dass ein Kunstwerk ... beschlagnahmt ... wurde, sollte berücksichtigt werden, dass aufgrund der verstrichenen Zeit und der besonderen Umstände des Holocaust Lücken und Unklarheiten in der Frage der Herkunft unvermeidlich sind."

Diese Werke aufzuspüren, erfordert Arbeit. Denn was berühmt ist, so Ute Haug, hängt an den Museumswänden. Der große Rest lagert jedoch in den Depots. Vieles ist noch nicht einmal katalogisiert.

Haug: " Es gab ja für viele Leute keinen Kläger mehr, und so sind auch viele Dinge in Vergessenheit geraten und schlummern eben noch in den Beständen. "

"Washingtoner Konferenz, Punkt 5: Es sollten alle Anstrengungen unternommen werden, ... die Vorkriegseigentümer oder ihre Erben ausfindig zu machen."

Eine zentrale Stelle, die ungeklärte Provenienzfälle, bisherige Recherchen, Auktionskataloge usw. in Datenbanken sammelt und öffentlich zugänglich macht - wie sie in zahlreichen anderen Ländern existiert - gibt es in Deutschland nicht. Zwar sollte die Magdeburger Koordinierungsstelle dies leisten, sie wird aber von allen Beteiligten abgelehnt, weil sie vor allem Suchlisten von gestohlenen Objekten deutscher Museen veröffentlicht. Doch diesen Sommer eröffnete in Berlin die bereits 2006 von Kulturstaatsminister Neumann angekündigte zentrale Arbeitsstelle, die Recherchen und Projekte von Museen finanziell unterstützen soll. Die Einrichtung ist befristet auf drei Jahre, ihr Gesamtetat umfasst eine Million Euro. Wird nun alles anders?

Martin Roth, Generaldirektor der Dresdner Museen, erhielt kürzlich vom Land Sachsen 16 Millionen Euro, um mit 60 Wissenschaftlern zehn Jahre lang die eigenen Bestände zu erschließen. Sein Kommentar zur Ankündigung der Arbeitsstelle:

"Eine pure Polit-PR-Veranstaltung. Eine Million sind ein Tropfen auf den heißen Stein, zumal die Mitarbeiterstellen davon abgezogen werden. ... Der Berg kreist und gebiert eine Maus."

Doch nicht einmal diese "Maus” wurde bisher wirklich genutzt: Die Museen, die jahrelang Geld für Provenienzforschung forderten, hielten sich so zurück, dass am Jahresende ein Überschuss bleiben wird. Gleichzeitig drohen die wenigen engagierten Kustoden und befristet eingestellte Provenienzforscher in Arbeit zu ersticken. Umso wichtiger sind freie Provenienzforscher, die unabhängig von Museen nach jüdischem Eigentum suchen.

"Washingtoner Konferenz, Punkt 2: Einschlägige Unterlagen und Archive sollten der Forschung gemäß den Richtlinien des International Council on Archives zugänglich gemacht werden."

Dorothee Hansen recherchiert für freie Historiker und erhält dafür auch von ihnen Informationen. Monika Tatzkow, die seit Jahren weltweit problemlos in Archiven forscht, wird in Deutschland nur von ihr und den Staatlichen Museen Preußischer Kulturbesitz unterstützt. Ansonsten erfährt sie stets Ablehnung. Viele Museen mauern. Weisen ab. Sitzen Anfragen aus. Sie tun dies ganz offen, wie auch Georg Heuberger im vergangenen Jahr auf einer Fachtagung in Potsdam erfahren musste.

Heuberger: " Auf der Veranstaltung haben sich Museumsvertreter zu Wort gemeldet und haben gesagt: "Wir können leider nicht privaten Provenienzforschern Zugang geben, das verstößt gegen unsere Benutzungsordnung!” Man sucht nach Argumenten und Begründungen, um es nicht machen zu müssen. "

Ute Haug, Provenienzforscherin der Hamburger Kunsthalle: " Das Problem ist, dass die Interessen sehr unterschiedlich sind: Die Museen gehen erst einmal davon aus, dass sie öffentlichen Besitz verwalten. Und damit haben sie eine bestimmte Sorgfaltspflicht. Und bisher hab’ ich die Erfahrung gemacht, dass die Transparenz, die von den Museen erwartet wird, von der Seite, wo sie verlangt wird - also sprich von Anspruchsstellern, von Rechtsanwälten usw. - nicht vorhanden ist. Und ich finde, das ist eine ungleiche Ausgangssituation, und da lass ich mit mir auch nicht diskutieren. Weil, es kann nicht sein, nur weil ich hier sitze und dazu gearbeitet habe, immer zu jeder Auskunft..., weil das ist auch Arbeit und Zeit, die damit verbunden ist. Ich koste ja auch Geld. Meine Arbeit kostet Geld. Und das schöpfen die dann einfach so ab und machen auch wieder Geld. So funktioniert das nicht mehr heute. "

Die deutschen Museen - tätig im öffentlichen Interesse und finanziert durch Steuergelder - müssen im Hinblick auf das Washingtoner Abkommen niemandem Rechenschaft leisten. Vereinzelt gaben sie Bilder zurück, doch gibt es auch Häuser, die sich weigern, überhaupt mit Erben zu verhandeln. Da hierzulande keine gesetzlich geregelte Handhabe existiert, wird jede Rückgabeforderung zum exemplarischen Einzelfall stilisiert, hängt die Restitution ab vom guten Willen der Museumsleiter. So werden Bilder aus ein und derselben Sammlung von den einen restituiert, andere verweigern die Rückgabe. Angesichts dieser lähmend sich dahinschleppenden Geschichte fordert Georg Heuberger:

" Es geht nicht nur darum, dass man jetzt erst jahrelang Provenienzforschung betreibt und dann am Ende das Endergebnis vielleicht bekannt macht. Sondern man kann schon bei zweifelhaften Objekten diese Objekte publizieren und um Mitwirkung der Öffentlichkeit bitten und sagen: Hier haben wir ein Objekt, wir kommen hier nicht weiter, wisst ihr nicht etwas darüber?” "

Genau das wollen viele Museen nicht. So schließt Ute Haug eine enge Zusammenarbeit mit museumsunabhängigen Experten und Opfervertretern vorläufig aus:

" Wer gibt schon freiwillig seine wissenschaftlichen Forschungen von sieben Jahren ab, ohne dass man eigentlich weiß, was damit passiert? Und was ganz wichtig ist: dass es - vorerst zumindest - ein geschützter Raum für Museen bleiben muss, diese Datenbank z.B., denn genau die haben ja diesen Informationsrückstand. "

Zehn Jahre nach Verabschiedung der Washingtoner Erklärung ist in Deutschland kaum etwas geschehen. Wenn am 11. und 12. Dezember in Berlin ein Internationales Symposium zur Restitution stattfinden wird, wird dies auch am Programm deutlich: Von 17 geplanten Kurzvorträgen wird einer den Opfervertretern zugebilligt. Freie Provenienzforscher kommen nicht vor. Aber vielleicht kann der direkte internationale Vergleich in Berlin dazu beitragen, einige Türen zu öffnen. Dorothee Hansen, Kustodin der Bremer Kunsthalle, hat dazu einen konkreten Vorschlag:

" Mein Wunsch wäre ja, dass man die Auktionskataloge der betreffenden Zeit von 1933 bis 1945 digitalisiert verfügbar macht. Denn das würde schon unglaublich viel erleichtern. Man würde schnell erkennen, ob ein Werk, das man in der Sammlung hat, in dieser Zeit in einer unrechtmäßigen Auktion versteigert worden ist. Das wäre schon mal sehr sehr wichtig. Und im Moment ist es so, dass diese Auktionskataloge eher selten sind und man nicht weiß, in welchem Museum oder welcher Bibliothek einer lagert. "