Doppelte Stimmabgabe

"Ein Hohn auf die demokratische Gleichheit"

Ein Wähler gibt am 25.05.2014 in Berlin-Mitte seinen Stimmzettel für die Europawahl und den Volksentscheid für das Tempelhofer Feld ab. Im Hintergrund sind eine Europa- und eine Deutschlandfahne zu sehen.
Josef Isensee warnt vor einer Verhöhnung von Demokratie und Gleichheit. © Kay Nietfeld/dpa
Josef Isensee im Gespräch mit Stephan Karkowsky · 04.06.2014
Josef Isensee kritisiert mögliche doppelte Stimmabgaben bei der Europawahl durch Bürger mit zwei Pässen. Das prominente Beispiel des Journalisten Giovanni di Lorenzo zeige deutlich, dass vor der Stimmabgabe genaue Kontrollen durch die Wahlbüros notwendig seien, meinte der Staatsrechtler.
Stephan Karkowsky: Die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft - das war einer der Hauptstreitpunkte bei den Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl. Am Ende konnte sich die SPD durchsetzen und die Optionspflicht für Migranten wurde weitgehend abgeschafft. Und so wächst der Anteil derer mit mehreren Pässen weiter an.
Bürger der Europäischen Union dürfen ihren ersten Pass in der Regel ohnehin behalten, wenn sie sich in Deutschland einbürgern lassen. Giovanni di Lorenzo zum Beispiel: Der Talkmaster und "Zeit"-Chefredakteur ist Italiener und Deutscher zugleich. Er wählt das italienische Parlament mit - und er wählt das deutsche. Warum also sollte er dann nicht auch zwei Stimmen fürs EU-Parlament abgeben dürfen? Genau das hat er getan, wie er am Wahlabend bei Günther Jauch gestand.
O-Töne aus Günther Jauch:
Karkowsky: Wolfgang Schäuble sagt also, da muss man nachbessern. Wir sprechen darüber mit dem Bonner Staatsrechtler Professor Dr. Josef Isensee. Guten Morgen, Herr Isensee.
Josef Isensee: Guten Morgen, Herr Karkowsky.
Karkowsky: Haben Sie eine Idee, wie man da nachbessern könnte?
Isensee: Bitte?
Karkowsky: Haben Sie eine Idee, wie man da nachbessern könnte?
Isensee: Ja. Man wird zwingen müssen, dass der Inhaber mehrerer Staatsangehörigkeiten sich entscheidet. Das bedeutet, dass er dann den Wahlschein in Deutschland nur bekommt, wenn er nachweist, dass er ihn nicht in seinem zweiten Heimatland bereits beantragt hat.
Und es muss jedenfalls klargestellt werden, dass hier eine Entscheidung vorliegt und dass nur eine einzige Stimme abgegeben wird. Sonst ist das eine Verhöhnung der Wahl. Die Demokratie lebt ja traditionell aus der Vorstellung, one man, one vote. Jetzt haben wir die paradoxe Situation, one man, two, three or more votes. Das ist ein Hohn auf die demokratische Gleichheit.
Karkowsky: Ich könnte mir vorstellen, dass das gar nicht so leicht wird so etwas nachzuweisen, denn normalerweise, wenn ich zur Wahl gehe, meinen Ausweis vorlege, dann wissen die gar nicht, dass ich einen zweiten Pass in einem anderen Land habe, und schon gar nicht wissen die, ob ich da einen zweiten Wahlschein beantragt habe. Ich frage mal umgekehrt: Giovanni di Lorenzo hat ja nicht, wie Schäuble eben suggeriert hat, nur zwei unterschiedliche Wohnsitze als Unionsbürger. Er hat zwei Staatsangehörigkeiten.
Isensee: Ja!
"Die große Spaltung unserer Gesellschaft"
Karkowsky: Muss er dann nicht auch uneingeschränkt von beiden Pässen Gebrauch machen dürfen?
Isensee: Er kann von beiden Pässen Gebrauch machen, wenn er Grenzen überschreitet, wenn er diplomatischen Schutz erbittet. Darüber kann man ja auch diskutieren, das ist ja auch nicht weiter verfänglich. Aber wenn es um die Wahl eines identischen europäischen Parlaments geht, dann muss jedenfalls gewährleistet werden, dass ein Unionsbürger nur einmal wählen kann.
Die Schwierigkeit, die praktische Schwierigkeit, die Sie hier eben nennen, kann nur dadurch gelöst werden, dass künftig hier die Wahlämter Mitteilung bekommen, ob es sich um einen Nur-Deutschen oder um einen Auch-Deutschen handelt. Das ist ja inzwischen die große Spaltung unserer Gesellschaft.
Karkowsky: Aber wie soll ich denn dem Wahlbüro nachweisen können, dass ich nicht auch in dem anderen Land einen Wahlschein beantragt habe?
Isensee: In einem solchen Fall müsste man zunächst erst einmal der zuständigen Behörde überhaupt mitteilen, dass mehrere Staatsangehörigkeiten vorliegen. Das muss es ja erstens wissen. Und dann müsste in irgendeiner Weise ein Negativnachweis kommen, dass eine Ausübung des Wahlrechts Kraft der anderen, der nichtdeutschen Staatsangehörigkeit, nicht in Betracht kommt.
Im Übrigen ist ja auch Deutschland daran interessiert, dass in Italien korrekt gewählt wird. Hier müsste eine europäische Zusammenarbeit erfolgen, um einen derartigen Missbrauch zu verhindern. Das ist eine notwendige Aufgabe, der sich das Europäische Parlament einmal stellen muss.
Karkowsky: Sie hören den Bonner Staatsrechtler Josef Isensee zur Frage der doppelten Staatsbürgerschaft, wenn es um die Wahl zum Europäischen Parlament geht. Herr Isensee, noch gilt di Lorenzo, gelten auch andere, die einen Doppelpass haben, sowohl in ihren Erstländern als auch in Deutschland als wahlberechtigt. Die Statistik setzen diese Menschen für die Wahl zum Europäischen Parlament jeweils auf ihre Landeslisten der Wahlberechtigten. Das heißt, sie werden eigentlich doppelt gezählt.
Isensee: Ja.

Karkowsky: Damit sind die Zahlen zur Wahlbeteiligung bei der Wahl zum Europäischen Parlament per se hinfällig. Das könnte ja zum Problem werden, sobald ein bestimmtes Quorum erreicht werden muss, um überhaupt eine Wahl gelten zu lassen, oder?
Giovanni di Lorenzo, Chefredakteur "Die Zeit", aufgenommen am 25.05.2014 während der ARD-Talksendung "Günther Jauch" zum Thema: "Die Denkzettel-Wahl - Abrechnung mit Europa?" im Studio des Berlin Gasometer.
Seine doppelte Stimmabgabe machte Schlagzeilen: Giovanni di Lorenzo© dpa / Karlheinz Schindler
Isensee: So ist es. Das heißt, die Regelungen des Wahlrechts zur Europawahl sind unvollständig, und damit ist das Ergebnis mangelhaft. Im Wahlergebnis steckt der Wurm. Man kann nur nicht ausmessen, wie groß er ist und wie tief er sich hineingefressen hat. Das bedeutet, dass die Wahl kaum angefochten werden kann, weil die Auswirkungen auf das Wahlergebnis nicht mehr feststellbar sind. Aber das Wahlrecht als solches ist mangelhaft.
Karkowsky: Wenn man nicht weiß, wie hoch die Wahlbeteiligung war, weil viele Länder ihre Wahlberechtigten gezählt haben, die aber auch anderswo wahlberechtigt waren, wo sie auch gezählt waren, dann kann man ja überhaupt gar nicht mal diese Zahl benennen. Wie kann man denn dann zu einem Endergebnis kommen?
Isensee: Jedes Land kann nur in seinem eigenen Bereich zählen und wird dann die Quote von Abgeordneten entsprechend hier feststellen können der Abgeordneten, die es in das Europaparlament sendet. Aber eine rechtliche Gewissheit, eine Solidität des Gesamtergebnisses ist damit nicht erkennbar.
Karkowsky: Würden Sie nicht sagen, die Wahl muss wiederholt werden?
Isensee: Das kann ich nicht sagen, weil die Fehlerhaftigkeit, die hier evident geworden ist, die Fehlerhaftigkeit nicht nachweisbar das Gesamtergebnis beeinflussen kann. Es gibt keine leidlich verlässliche Statistik, wie hoch der Anteil der Wähler, die mehrfach gewählt haben, überhaupt ist, und insofern würde eine Wahlanfechtung keinen Erfolg haben.
Karkowsky: Zeigt diese Diskussion nicht auch, dass die konservativen Kräfte nicht ganz Unrecht hatten mit ihrer Warnung vor doppelten Staatsbürgerschaften? Der Publizist Hugo Müller-Vogg etwa, der hatte in einem viel beachteten Beitrag für "Cicero" geschrieben, zwei Pässe sind per se undemokratisch, weil man damit Einfluss nehmen kann auf die Parlamente zweier Staaten und damit doppelten Einfluss hat auf die europäische Politik. Man hat also mehr Einfluss als jemand mit nur einem Pass. Hat er Recht?
"Aus der Sicht Erdogan ist die doppelte Staatsangehörigkeit wünschbar"
Isensee: Genau in der Richtung liegen die Bedenken, die die Große Koalition nicht etwa ausräumt, sondern geradezu bestätigt. Es wird eine Spaltung der Gesellschaft herbeigeführt in die Nur-Deutschen und in die Auch-Deutschen. Das heißt, es gibt die einen, die alle staatsbürgerlichen Rechte in mehreren Staaten genießen und freilich damit auch in Loyalitätskonflikte geraten können – denken Sie nur mal an die Möglichkeit einer Wehrpflicht, denken Sie nur an Probleme, die einer Verbeamtung hier entgegenstehen können.
Auf der anderen Seite gibt es dann die anderen, die angewiesen sind auf ein einziges Land, die diesem Land unentrinnbar zugehören und damit natürlich auch in ganz anderer Weise mit ihrer Stimme über ihr eigenes Schicksal entscheiden, indes die anderen ja in ihrer gespaltenen, in ihrer mehrfachen Zugehörigkeit beliebig agieren können. Das Problem wird auftauchen, wenn die Massentaufe, die die Große Koalition jetzt vorbereitet, sich überwiegend ja auf Türken bezieht.
Hier haben wir unterschiedliche inhaltliche Systeme, unterschiedliche Interessen. Aus der Sicht Erdogans ist die doppelte Staatsangehörigkeit wünschbar, weil er erhofft, dass die türkische Minderheit mit deutscher Staatsangehörigkeit hier gleichsam als die fünfte Kolonne türkischer Interessen in Deutschland tätig wird.
Und die Möglichkeit, dass sich diese Minderheit zu einer eigenen Partei organisiert, von der dann künftige Parlamentsmehrheiten abhängen können, die zeichnet sich ja auch ab. Und wir sehen ja bereits, wie der türkische Präsidentenwahlkampf auf Deutschland übergreift.
Bisher konnten Türken (auch nur mit einer Staatsangehörigkeit) nur im Konsulat wählen. Das soll sich ja nun auch ändern. Das wird am Ende eine türkische Wahl werden, die sich einer deutschen Wahl nähert auf deutschem Boden. Also es kommen eigentümliche Vermischungen, neuartige Interessenkonflikte zum Zuge.
Karkowsky: Es muss also neu darüber nachgedacht werden.
Isensee: Der Integration der Bevölkerung dient das überhaupt nicht.
Karkowsky: Die Ausweitung der doppelten Staatsangehörigkeiten könnte zu einem zumindest zweifelhaften Wahlergebnis beim Europäischen Parlament geführt haben - danke für dieses Gespräch dem Bonner Staatsrechtler Professor Dr. Josef Isensee.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio Kultur macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.
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