Digitale Preisschilder

Kein Segen für den Verbraucher

Bierflaschen stehen am 18.06.2015 auf der Abfüllanlage für Flaschenbier in der Köstritzer Schwarzbierbrauerei GmbH in Bad Köstritz (Thüringen). Foto: Sebastian Kahnert/dpa
Das Bier für ein großes Fußballspiel sollte man zukünftig nicht in letzter Minute kaufen, meint Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg © picture alliance / dpa
Armin Valet im Gespräch mit Marianne Allweiss und André Hatting · 07.10.2015
Die Umstellung auf digitale Preisschilder bringt nur den Händlern Vorteile, jedoch nicht dem Kunden, kritisiert Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. In vielen Geschäften werde es zu häufig wechselnden Preisen kommen.
Elektronische Preisschilder statt Papier-Etiketten: Das ist in einigen Geschäften bereits Realität. Nun zieht die Elektronikkette Media Markt/Saturn nach. Sie will nach und nach in allen 430 deutschen Filialen auf digitale Preisschilder umstellen.
Hat diese Umstellung Vorteile für den Kunden? Die Vorteile der neuen Auszeichnung lägen mehr bei den Händlern, kritisierte Armin Valet von der Verbraucherzentrale im Deutschlandradio Kultur. In den Geschäften werde es zu häufig wechselnden Preisen kommen, so die Vermutung. Denn ein Einzelhändler wolle natürlich den höchsten Preis erzielen.
"Und es kann natürlich sein, dass es kurz vor Ladenschluss oder wenn man vor dem Fußballspiel noch Bier kaufen will, die Preise entsprechend hoch gesetzt werden. Es wird sicherlich nicht nur Vorteile und Preissenkungen geben durch diese neuen Schilder, sondern in der Tat auch häufig höhere Preise."
Unstimmigkeiten zwischen Auszeichnung und Kassenpreis
Ein Ärgernis bleibt offenbar trotz digitaler Auszeichnung erhalten: Der Preis an der Ware stimmt oft nicht mit dem Preis an der Kasse überein. Valet berichtete vom Ergebnis einzelner Stichproben:
"Immer noch sind die Preise teilweise nicht richtig. Zum Teil sind noch alte Preisschilder vorhanden oder die Preise wurden nicht verändert. Denn auch bei dem digitalen Preisschild muss irgendjemand auf den Knopf drücken. Und das wird zum Teil nicht gemacht."
Wenn Unstimmigkeiten bestünden, ergäben sich für den Kunden mit der digitalen Auszeichnung Schwierigkeiten beim Nachweis des Preises, sagte Valet:
"Es ist so, dass nur der Preis in der Kasse tatsächlich gültig ist. Da ist also quasi der Vertrag geschlossen, rein rechtlich gesehen. Das heißt, man kann auch als Verbraucher nicht auf dem Preis am Regal bestehen. Sondern man muss entweder den Preis akzeptieren, der in der Kasse ist, oder das Produkt zurück geben."
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