Die Bundesprüfstelle und die Echo-Debatte

"Es gibt keine staatliche Vorabprüfung"

12.04.2018, Berlin: Kollegah (r) und Farid Bang erhalten den Echo für Album des Jahres bei der 27. Verleihung des Deutschen Musikpreises Echo. Die Rapper halten eine Karrikatur von Sänger Campino mit Heiligenschein hoch, welches sie versteigern wollen. Foto: Jörg Carstensen/dpa | Verwendung weltweit
Die Rapper Farid Bang (li.) und Kollegah (re.) bei der Echo-Verleihung 2018. © Jörg Carstensen/dpa
Martina Hannak im Gespräch mit Dieter Kassel · 20.04.2018
In der Diskussion um die "Echo"-Vergabe an Farid Bang und Kollegah weist die Leiterin der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien eine Mitverantwortung zurück: Wegen des Zensurverbots in Deutschland wird ihre Behörde nur auf Antrag tätig.
Im Streit um die "Echo"-Vergabe rudert BMG zurück: Die Plattenfirma kündigte an, die Zusammenarbeit mit Kollegah und Farid Bang ruhen zu lassen. Zuvor hatte sich BMG noch ausdrücklich hinter die beiden Rapper gestellt - unter Berufung auf die Kunstfreiheit und mit der Rechtfertigung, das Album "Jung, Brutal, Gutaussehend 3" sei schließlich nicht indiziert worden.

Privatpersonen können keine Prüfung beantragen

Martina Hannak, Leiterin der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, verweist hingegen darauf, dass ihre Behörde nur auf Antrag prüfe. "Das ist Ausfluss des Zensurverbotes, dass es eben gerade keine staatliche Vorabprüfung gibt und eben eine staatliche Behörde auch nicht von Amts wegen in solchen Fällen tätig wird", betonte sie im Deutschlandfunk Kultur. Zum fraglichen Zeitpunkt sei kein Verfahren in dieser Angelegenheit anhängig gewesen.
Der Stempel "Indiziert" der ehemaligen Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften, die heute Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien heißt.
Der Stempel "Indiziert" der ehemaligen Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften, die heute Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien heißt.© picture alliance / dpa / Oliver Berg
Grundsätzlich antragsberechtigt seien etwa Jugendämter, Landesjugendministerien oder das Bundesfamilienministerium, so die Leiterin der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. "Es sind insgesamt weit über 100.000 Stellen, aber Privatpersonen oder Anbieter von Medien selbst können kein Verfahren initiieren."
(uko)
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