DGB: Überwachung von Beschäftigten nur in Ausnahmefällen

16.02.2009
Die Arbeitsrechtsexpertin des Deutschen Gewerkschaftsbunds, Martina Perreng, hat die Aussicht auf ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz begrüßt, zugleich aber umfassende rechtliche Regelungen verlangt.
"Wir wollen umfassend regeln, dass Kontrollen, Überprüfungen, Überwachungen im Arbeitsverhältnis verboten sind und nur in Ausnahmefällen zugelassen werden", sagte Perreng im Deutschlandradio Kultur. Diese Ausnahmen müssten gesetzlich definiert werden.

Darüber hinaus seien sowohl wirksame Sanktionen für den Missbrauch von Daten als auch ein Verbandsklagerecht nötig, weil der Einzelne bedingt durch das Arbeitsverhältnis kaum gegen Gesetzesverstöße vorgehen könne. Außerdem müsse die Position des Datenschutzbeauftragten in den Unternehmen und die betriebliche Mitbestimmung gestärkt werden, sagte Perreng.

Die allgemeinen Regelungen im Bundesdatenschutzgesetz reichten nicht aus, um den Schutz von Arbeitnehmerdaten zu gewährleisten, so Perreng. Besonders die Tatsache, dass Arbeitnehmer nicht gleichberechtigte Vertragspartner des Arbeitgebers seien, werde im Gesetz nicht ausreichend berücksichtigt. Ein Beschäftigter könne eine Einwilligung zur Überprüfung seiner Daten nicht einfach verweigern: "Er muss dann damit rechnen, dass ihm unter Umständen Nachteile entstehen", sagte Perreng.

Die Ankündigung der Bundesregierung, ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz auf den Weg zu bringen, sei ein "wichtiger Schritt". Jetzt komme es aber darauf an, wie das Gesetz ausgestaltet werde.

Sie können das vollständige Gespräch mit Martina Perreng mindestens bis zum 16.07.2009 in unserem Audio-on-Demand-Angebot hören. MP3-Audio