Besprechung

Recht auf Gegenschlag?

07:44 Minuten
30.10.2010
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Über Monate hinweg wurden im Blog des Medienjournalisten Stefan Niggemeier von ein und dem selben Computer aus eine Vielzahl von Kommentaren unter wechselnden Pseudonymen veröffentlicht. In einigen Beiträgen wurde Niggemeier beschimpft.
Über Monate hinweg wurden im Blog des Medienjournalisten Stefan Niggemeier von ein und dem selben Computer aus eine Vielzahl von Kommentaren unter wechselnden Pseudonymen veröffentlicht. In einigen Beiträgen wurde Niggemeier beschimpft. Und wie der Journalist schreibt, simulierte der Kommentator teilweise ganze Dialoge, in denen sich seine verschiedenen Identitäten miteinander unterhielten und gegenseitig bestätigten.
Nach einigem Zögern ging Niggemeier mit diesen Vorgängen an die Öffentlichkeit. Er halte dies für zulässig, weil sie einen Missbrauch der Kommentarfunktion seines Blogs darstellen würden. Es sei eine "systematische Störung, in der eine Vielzahl nicht existierender Kritiker simuliert wird." In seinem Blogeintrag listet der Journalist die von dem anonymen Autor benutzten Namen auf und verlinkt Kommentare, die alle vom gleichen Rechner stammen sollen. Ihr Ausgangspunkt, so Niggemeier, seien allem Anschein nach die Computer von Konstantin Neven DuMont, einem der wichtigsten Verlagsmanager Deutschlands.
Hat Niggemeier damit das Recht der Anonymität dieses Nuzters verletzt? Wie stehen Meinungs-/Pressefreiheit in diesem Fall im Verhältnis zu Persönlichkeitsrecht und Datnschutz? Darüber reden wir mit Thomas Stadler, Fachanwalt für IT-Recht.
Foto: flickr.com, CC von betsythedevine