Besprechung

Das vergessene Grundrecht

23.03.2013
Vor fünf Jahren fällte das Bundesverfassungsgericht eine wegweisende Entscheidung: Es erklärte die Praxis der Online-Durchsuchung für verfassungswidrig.
Vor fünf Jahren fällte das Bundesverfassungsgericht eine wegweisende Entscheidung: Es erklärte die Praxis der Online-Durchsuchung für verfassungswidrig. Seitdem gibt es so etwas wie eine rechtlich geschützte digitale Intimsphäre in Form des »IT-Grundrechts«. Zumindest auf dem Papier.
Wie sich dieses Grundrecht in der Praxis niederschlägt, darüber diskutierte in dieser Woche in Berlin eine illustre Runde bestehend aus dem FAZ-Herausgeber Frank Schirrmacher, der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Wolfgang Hoffmann-Riem, der seinerzeit das Urteil über das IT-Grundrecht gefällt hat.
Philip Banse hat sich diese Diskussion angehört und kommentiert sie bei uns.
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Artikel "Das vergessene Grundrecht" in der FAZ
Foto: Surveillance Video Cameras auf Wikimedia Commons unter GNU-Lizenz