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Auferstehung der Vorratsdatenspeicherung

15:35 Minuten
23.04.2011
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Die Vorratsdatenspeicherung ist wieder auf dem Tisch. Mittlerweile übt die EU-Kommission Druck auf die Bundesregierung aus: Deutschland soll ein Gesetz zur »Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen« - so heißt es im Amtsdeutsch - durchsetzen.
Die Vorratsdatenspeicherung ist wieder auf dem Tisch. Mittlerweile übt die EU-Kommission Druck auf die Bundesregierung aus: Deutschland soll ein Gesetz zur »Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen« - so heißt es im Amtsdeutsch - durchsetzen. Ansonsten drohen Strafen. Beim ersten Anlauf hatten die Politiker mit ihrem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung kein Erfolg. 2008 trat es in Kraft. Zwei Jahre später wurde es vom Bundesverfassungsgericht kassiert: "Die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes und der Strafprozessordnung über die so genannte Vorratsdatenspeicherung verletzen das Grundrecht auf Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses."
.. moniert Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts.
Nun soll die Bundesregierung einen zweiten Anlauf nehmen und die Vorratsdatenspeicherung in einem neuen Gesetz regeln. Nach einer Zusammenfassung von Matthias Finger sprechen wir mit dem Fachjournalisten Peter Welchering über den Gesetzeskonflikt sowie den jüngsten EU-Prüfbericht zur Wirksamkeit von Vorratsdatenspeicherung.
Unterschiedliche Auffassungen zur verdachtslosen Speicherung von Kommunikationsdaten gibt es aber nicht nur zwischen Deutschland und Europa, sondern auch innerhalb der Bundesregierung. Philip Banse erklärt im Anschluss, welche Optionen die Deutsche Politik hat und wie es weitergehen könnte mit der Vorratsdatenspeicherung sowie dem sogenannten «Quick-Freeze»-Ansatz.
Foto: Rojer @ flickr / CC-BY