Besprechung

Urheberrecht bei E-Readern

17.10.2009
Wenn man ein Buch kauft, weiß man, was man in der Hand hält. Man kann es lesen, in den Bücherschrank stellen, kopieren, verborgen oder gar verschenken.
Wenn man ein Buch kauft, weiß man, was man in der Hand hält. Man kann es lesen, in den Bücherschrank stellen, kopieren, verborgen oder gar verschenken. Kauft man für denselben Preis ein E-Book, sieht die Welt schon ganz anders aus. Man erwirbt Nutzungsrechte. Was hat man mit diesen Nutzungsrechten tatsächlich bekommen?
In den meisten eBook-Konzepten wird derzeit das analoge System nur 1:1 auf einen digitalen Vertrieb übersetzt. Nur schlechter. Denn das eBook ist weder weiter verkaufbar, noch kann man das Exemplar einem Freund leihen. Unterschiedliche Kopierschutz-Standards sorgen dafür, dass man an einzelne Anbieter gefesselt wird. Wechselt man in einem Jahr vom Amazon-Kindle zur Konkurrenz, kann man wahrscheinlich die gekauften Bücher nicht mitnehmen. Unterschiedliche Formate sowie unterschiedliche Kopierschutz-Standards sorgen dafür, dass man an einzelne Anbieter gefesselt wird.
Das E-Book ruft eigentlich ein bisschen nach CC-Lizenz, zumindest aber danach, dass man Texte bearbeiten kann, sie teilen kann, kopieren oder ausleihen kann, sich in einer Community darüber austauschen kann. Dass man den Bedingungen im Netz gerecht wird. Matthias Spielkamp von iRights.info im Gespräch mit breitband.
Foto: Vitarienology Flickr cc
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