Bundesverfassungsgericht

    Eilanträge gegen CETA abgelehnt

    Der Zweite Senat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
    Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Eilanträge gegen das Freihandelsabkommen CETA abgelehnt. © dpa
    13.10.2016
    Die Bundesregierung kann dem EU-Kanada-Freihandelsabkommen CETA vorläufig zustimmen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte am Donnerstag Eilanträge der Linken und mehrerer Bürgerinitiativen auf einen Stopp der Zustimmung ab. Es stellte allerdings auch drei Bedingungen.
    Damit kann das Ceta-Abkommen wie geplant am 27. Oktober auf dem EU-Kanada-Gipfel in Brüssel unterzeichnet werden. Deutschland muss aber dafür sorgen, dass dabei drei Bedingungen eingehalten werden. Nur dann hat die Bundesregierung grünes Licht aus Karlsruhe.
    1. Ab dem kommenden Jahr dürfen ausschließlich Teile des Abkommens gelten, die in die Zuständigkeit der EU fallen. Das Investitionsgericht für Schadensersatzklagen von Unternehmen, das die Kläger beanstandet hatten, dürfte damit erst nach der vollständigen Ratifizierung durch alle nationalen Parlamente eingerichtet werden.
    2. Die Bundesrichter verlangen, dass eine Rückbindung des CETA-Ausschusses an den Bundestag gewährleistet wird.
    3. Die Bundesrepublik muss bei der Unterzeichnung verbindlich erklären, dass Deutschland von einem einseitigen Kündigungsrecht ausgeht. Damit ist ein Ausstieg aus dem Abkommen möglich, falls die Verfassungsrichter im nächsten Verfahren den Vertrag für grundgesetzwidrig erklären sollten.
    Denn: Das Urteil sagt noch nichts aus über die Erfolgsaussichten der mit den Eilanträgen verbundenen Verfassungsbeschwerden. Über sie wird das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt im Detail verhandeln. Ein Stopp von Ceta ist also immer noch möglich. Im Eilverfahren hatten die Richter nur zu prüfen, ob in der Zwischenzeit Nachteile entstehen, die nicht wiedergutzumachen wären.

    Gabriel: Haben Bundesverfassungsgericht überzeugt

    Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel sagte in Berlin, man habe das Bundesverfassungsgericht mit "allen guten Argumenten" überzeugt. Die drei vom Gericht geforderten Bedingungen werde man problemlos erfüllen. Es gehe darum, Globalisierung "endlich Regeln zu geben". Gabriel sagte, dass Kritiker von CETA das Abkommen mit TTIP, dem geplanten Abkommen zwischen den USA und der EU verwechseln. Das europäisch-kanadische Abkommen sei aber der "Schutz gegen ein schlechtes Abkommen mit den USA".
    Nach der Unterzeichnung in Brüssel und der Zustimmung des Europäischen Parlaments soll das CETA-Abkommen ab 2017 in Teilen vorläufig gelten. Die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten sollen CETA danach ratifizieren und damit endgültig in Kraft setzen.
    (vic/nin)
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