Bürgerbeteiligung

Oft folgenlos trotz festem Willen

Flaggen der Europäischen Union vor dem Gebäude der Europäischen Kommission in Brüssel, Belgien (14.5.2012)
Flaggen der Europäischen Union vor dem Gebäude der Europäischen Kommission in Brüssel © picture alliance / dpa / CTK Photo / Vit Simanek
Von Martin Bohne · 15.07.2014
EBI - Europäische Bürgerinitiative, heißt ein Beteiligungsinstrument, worauf viele Interessengruppen in der EU setzen. Aber ob solche EBIs wirklich die Politik von Parlament und Kommission beeinflussen können, ist umstritten.
MarosSefcovic ist Vizepräsident der EU-Kommission und zuständig für die Europäische Bürgerinitiative:
"Das ist das erste Instrument, mit dem die Bürger die Tagesordnung der EU mitbestimmen können, das erste Instrument, mit dem sie direkt die EU-Kommission zum Handeln auffordern können."
Zwei Jahre gibt es dieses Instrument nun schon. Als eine der Neuerungen im Vertrag von Lissabon, die der EU einen demokratischeren Anstrich geben sollten.
Aber die Hürden sind hoch. Eine Million Unterschriften müssen die Organisatoren einer Initiative innerhalb eines Jahres sammeln, und die müssen aus mindestens sieben Mitgliedsstaaten kommen. Wobei ein Land nur zählt, wenn eine Mindestzahl von Unterstützern erreicht wird. In Deutschland sind das 72.000.
Rund 30 Initiativen haben sich schon auf den Weg gemacht, aber nur zwei haben bislang die notwendige Anzahl von Unterstützern zusammen bekommen. Als erste kam die Initiative "Wasser ist ein Menschenrecht" ins Ziel: Über anderthalb Millionen Europäer sprachen sich gegen eine Privatisierung der Wasserversorgung aus. Anlass war der Plan der EU-Kommission, die Regeln für die Vergabe von öffentlichen Dienstleistungen zu reformieren:
"Da war die Befürchtung, dass durch die Hintertür die Wasserwerke in Deutschland, die Stadtwerke gezwungen werden, Konzessionen auszuschreiben und an Private zu vergeben, obwohl die das gar nicht wollen", erläutert der SPD-Europaabgeordnete Jo Leinen. Und der öffentliche Druck brachte auch tatsächlich was: "Die Bürgerinitiative hat dazu geführt, dass der Bereich Wasser aus dieser Richtlinie rausgenommen wird."
Die Initiatoren wollten aber eigentlich noch mehr erreichen, nämlich ein komplettes Privatisierungsverbot. Dem folgte die EU-Kommission aber nicht. Und auch das Schicksal der Bürgerinitiative "Einer von uns" zeigt, dass eine erfolgreiche Unterschriftensammlung durchaus folgenlos bleiben kann. Die hauptsächlich von christlichen Kreisen getragene Initiative bekam für die Forderung nach einem Stopp der EU-Förderung für Stammzellenforschung zwar fast zwei Millionen Unterschriften zusammen. Und damit das Recht auf eine Anhörung im Europäischen Parlament. Die EU-Kommission lehnte es aber ab, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Durchaus im Einklang mit den Regeln der Europäischen Bürgerinitiative. Denn die verpflichten die EU-Kommission lediglich, das Anliegen sorgfältig zu prüfen und innerhalb von drei Monaten eine ausführliche Stellungnahme abzugeben.