Beschützer oder Komplize?

Von Annette Wilmes · 29.01.2007
Das Bild des Strafverteidigers wird durch amerikanische Filme geprägt: Als unbezwingbarer, wortgewandter und rechtskundiger Helfer des zu unrecht beschuldigten Mandanten tritt er vor Gericht auf, nimmt die Zeugen ins Kreuzverhör, glänzt mit seinem scharfsinnigen Plädoyer, von dem sich das Gericht überzeugen lässt.
In der Realität sind Verteidiger meist keine "Staranwälte", auch sind ihre Mandanten in der Regel nicht unschuldig. Trotzdem brauchen sie einen Anwalt, der sein Handwerk versteht, vor allem, wenn ihnen eine Freiheitsstrafe droht. Doch wo ist die Grenze zur Komplizenschaft, wenn es ein geschickter Verteidiger schafft, dass sein schuldiger Mandant straflos das Gericht verlassen kann?


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