Arbeitsrechtler begrüßt Urteil

Pauschale Überwachung am Arbeitsplatz rechtswidrig

Drei Menschen schauen in einen Computer
Wie viel Überwachung im Büro ist in Ordnung? Darüber hat nun das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden © imago / Westend61
Peter Wedde im Gespräch mit Vladimir Balzer und Axel Rahmlow · 27.07.2017
Darf ein Unternehmen mit Hilfe von Software überwachen, ob die Mitarbeiter die Firmenrechner für Privates nutzen? Nur bei begründetem Missbrauchsverdacht, entschied das Bundesarbeitsgericht. Ein wichtiges Urteil, meint Arbeitsrechtler Peter Wedde.
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat eine klare Grenze gezogen, inwieweit Mitarbeiter überwacht werden dürfen. Im zugrundeliegenden Fall hatte ein Arbeitgeber Überwachungssoftware auf den Rechnern installiert und einige Tage später einem Mitarbeiter gekündigt, der den Dienstrechner auch privat genutzt hatte. Der klagte dagegen, denn er habe das vornehmlich in seinen Pausen gemacht und somit seine Pflichten nicht verletzt.
Das Erfurter Gericht stellte klar: Persönlichkeitsrechte sind wichtiger als ein Verstoß gegen Arbeitsregeln, Überwachung sei nur rechtens, wenn es einen begründeten Verdacht gebe.

Sisyphos-Arbeit für die Politik

Peter Wedde ist Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Fachhochschule in Frankfurt/Main. Im Interview spricht er mit Vladimir Balzer und Axel Rahmlow darüber, warum das Urteil ein wichtiges Urteil ist. Bisher habe sich die Politik dieses Themas nämlich noch nicht wirklich angenommen, offenbar sei das eine "Sisyphos-Arbeit, der sich niemand stellen will", meint er.
Vor allem aber werfen solche Rechtstreitigkeiten ein Schlaglicht darauf, welches Klima wohl in einem solchen Unternehmen herrsche, sagt Wedde. "Es gibt auch vernünftige Arbeitgeber", sagt er - aber über solche könne man nur staunen.
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