200 Jahre Judenedikt

Von Thomas Klatt · 16.03.2012
Am 11. März 1812 genehmigte Preußenkönig Friedrich Wilhelm III. das Emanzipationsedikt, auch "Judenedikt" genannt. Bis dahin war es ein langer Weg. Schon der heute so gerühmte Alte Fritz, in dessen Staat angeblich jeder nach seiner Facon selig werden konnte, war alles andere als ein Menschenfreund.
Die Potsdamer Historikerin Irene Dieckmann weiß, dass der preußische Staat alles andere als im heutigen Sinne tolerant gegenüber seinen jüdischen Untertanen war. Was Juden durften, wurde immer nur von oben nach unten entschieden.

"Es ist, um dem Negativimage Preußens etwas entgegenzusetzen, immer zu positiv von der Toleranz des Preußenkönigs gesprochen worden. Diese Lichtgestalt, der Friedrich und die Toleranz. Wir müssen das relativieren. Der König entscheidet, niemand anders. Er lässt sich sein Recht, den Staat zu führen von niemanden in Frage stellen. Und wenn er Toleranz übt, dann ist das nicht die Toleranz, die wir heute diesem Begriff geben."

Juden wurden von Anfang an in Preußen eben nur geduldet, also toleriert. Seit dem Edikt des großen Kurfürsten 1671 durften Juden überhaupt erst in Preußen siedeln. Der große Friedrich der II. erließ 1750 schließlich das "Revidierte General-Privileg". Das hörte sich besser an, als es für die Juden in Preußen wirklich war. Der Wiener Historiker Tobias Schenk:

"Einige wenige wohlhabende Juden wurden durch den König von Repressionen dispensiert und mit General-Privilegien bedacht, um sich vornehmlich im Residenzraum Berlin-Potsdam als Manufakturunternehmer zu betätigen. Auch die Handelsstädte Königsberg und Breslau profitierten. Sie übernahmen den Export nach Polen und Russland. Das hat aber mit Mittelstandsbildung genau so wenig zu tun wie mit einer vorweggenommenen staatsbürgerlichen Emanzipation. Das Gros der Juden hatte ohnehin ganz andere Sorgen, als sich Gedanken über General-Privilegien zu machen, die für sie in unerreichbarer Ferne lagen. Ihre Realität wurde von einer nach 1763 förmlich explodierenden Abgabenlast beeinflusst."

Brandenburg-Preußen war groß. Die heutige Forschung dürfe sich nicht täuschen lassen, dass die wenigen privilegierten Hofjuden oder die bürgerliche Intelligenz in den späteren Berliner jüdischen Salons die Vorhut einer neuen jüdischen Mittelschicht darstellten. Für die Preußenkönige, insbesondere Friedrich II., waren die Juden vor allem dazu da, ihnen Geld abzupressen. Zu den obligatorischen Schutzgeldern kamen immer mehr Sonderabgaben, zum Beispiel das "Judenporzellan";

"Hinter dieser Schöpfung des zeitgenössischen Volksmunds verband sich die Auflage, zur Erlangung von Schutzbriefen und Erlangung von Hausbesitz vermögensunabhängig für erhebliche Summen Porzellan aus der königlichen Porzellanmanufaktur Berlin zu erwerben und zum Zwecke der Absatzförderung ins Ausland zu exportieren. Sie summierten sich in den folgenden zwei Jahrzehnten für die Juden zu einer Gesamtbelastung von 180.000 Reichstalern. Zum Vergleich: das Schutzgeld, vermögensabhängig, belief sich im gleichen Zeitraum auf 25.000 Reichstaler."

Auch wenn sich Juden in den Städten Berlin, Potsdam, Königsberg oder Breslau Privilegien erkaufen konnten, gerade in den entlegeneren Provinzen Preußens war das Leben für Juden erdrückend:

"Dass die von Friedrich auf die Spitze getriebene Fiskalisierung des Judenschutzes vor allem jenseits von Potsdam, Berlin, Königsberg und Breslau zu gravierenden sozialen und demografischen Einbrüchen in der Judenschaft führten. Allein zwischen 1779 und 1786 ging die Konzessionsvergabe in der gesamten Monarchie um etwa 30 Prozent zurück. Besonders drastisch in den westlichen Provinzen mit Rückgängen um bis zu 70 Prozent. Hinter dieser Zahl verbergen sich ganz konkret eine wachsende Zahl Unverheirateter, ein steigendes Heiratsalter, Zwangsversteigerungen von Immobilienbesitz, Vertreibungen verarmter Familien, wachsende soziale Spannungen innerhalb der Judenschaft sowie vielerorts ein quantativer Rückgang der Gemeindemitglieder."

Zur fiskalischen Bedrückung der Juden kam die religiös-politische Ablehnung im preußisch-protestantischen Staat. Auch wenn sich die Gebildeten wie Schleiermacher und Humboldt gerne in den Berliner jüdischen Salons aufhielten, so schlug den Juden auf der Gasse und in den Gazetten große Feindschaft entgegen. Die Berliner Historikerin Hannah Lotte Lund nennt ein Beispiel:

"Der Orientalist Johann David Michaelis argumentierte, dass schon das mosaische Gesetz die Bürgerwerdung verhindern müsse. Dass unter den Juden als ungemischte Rasse eines südlichen Volkes wenig wohlgewachsene Männer seien, die in ihrer körperlichen Konstellation schon den Militärdienst nicht würden leisten werden können. Auch Angst vor Überfremdung wurde ins Spiel gebracht, wenn er davor warnte, dass Juden sich prinzipiell schneller vermehren als Christen. Und schließlich vorschlug, die Juden auf Zuckerinseln im südlichen Klima zu halten."

Während im Zuge der französischen Revolution 1791 alle französischen Juden zu Staatsbürgern wurden, mussten die preußischen Juden quälende Debatten über sich ergehen lassen und lange auf ihre bürgerlichen Rechte warten. Auch das Judenedikt von 1812 brachte noch lange nicht die ganze bürgerliche Gleichstellung. Innerhalb von sechs Monaten mussten sich Juden damals einen neuen bürgerlichen Namen geben. Zu vollgültigen Preußen wurden sie damit aber längst noch nicht. Die Historikerin Irene Dieckmann:

"Es gibt im Edikt zwei Knackpunkte, weil die Juden zwar zu Einländern und Staatsbürgern wurden, aber, was das Ausleben dieses Rechtes anbelangt, es zwei Einschnitte gab, einmal § 9, was die Zulassung zu höheren Staats- und Lehrämtern anbetraf und der § 16, was anbelangte die Offizierslaufbahn. Wie weit läßt der Staat Juden wirklich an sich heran - gleichberechtigt? Denn das Amt eines Richters oder Professors, der nicht christlicher Konfession ist, das ist immer noch unmöglich, genau so ein Offizier, der ohne die christliche Konfession nicht Offizier sein kann."

Auch wenn in diesem Jahr viel Preußen gefeiert wird, 300. Geburtstag Friedrich des Großen, 200 Jahre Toleranzedikt, so müsse man doch sehen, dass dem König und dem preußischen Staat die Toleranz mühselig Schritt für Schritt abgetrotzt werden musste. Erst 100 Jahre nach dem "Revidierten General-Privileg" Friedrichs des Großen wurde in der preußischen Verfassung von 1850 die Gleichheit aller Preußen, auch der Juden, vor dem Gesetz festgeschrieben.
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