1116 Euro Rente für ein Leben ohne Arme und Beine

Von Kim Kindermann · 30.08.2010
Vor 38 Jahren trat das Stiftungsgesetz für Contergangeschädigte in Kraft. Es sollte einen vermeintlichen Schlussstrich unter einen der weltweit größten Medizinskandale setzen: Contergan wurde Ende der 50er-Jahre gezielt für schwangere Frauen als Beruhigungs- und Schlafmittel empfohlen. Mit fatalen Folgen: Weltweit kamen 10.000 Kinder, davon allein 5000 in Deutschland, mit schweren Missbildungen zur Welt. Die Eltern reichten daraufhin Klage gegen den Hersteller Grünenthal ein.
Dieser Prozess endete 1970 mit einem Vergleich, der allerdings nie wirksam wurde, weil der Bundestag ein Jahr später das Stiftungsgesetz für Contergangeschädigte verabschiedete. Mit diesem Gesetz sollte die dauerhafte Versorgung der Contergangeschädigten Kinder und ihrer Familien gewährleistet werden. Gleichzeitig erloschen damit auch alle eventuellen späteren Ansprüche.

Grünenthal und der Bund zahlten in den Fonds der Stiftung jeweils 100 Millionen Mark ein. 1997 war dieses Geld aufgebraucht. Seitdem zahlt – bis auf eine weitere freiwillige Spende Grünenthals in Höhe von 50 Millionen Euro - allein der Bund. Aus diesem Stiftungsfonds erhalten die Contergan-Opfer bis heute monatlich eine Rente, deren Höhe sich nach dem Grad der Schädigung richtet. Maximal 1.116 Euro werden derzeit monatlich gezahlt.
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